1. Vertragspartner und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die derzeit kostenlosen Business-Profile und Verwaltungsfunktionen für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Vertragspartner ist:
Randalo UG (haftungsbeschränkt) Hirseweg 14 49413 Dinklage Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) Registernummer: HRB 224078 Geschäftsführer: Christopher Joseph Leson, Nic Markfort und Jannik Nohn, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
E-Mail: info@randalo.events Telefon: +49 179 4118858
Wer für ein Unternehmen handelt, muss es wirksam vertreten dürfen. Teamzugänge dürfen nur im jeweils erteilten Umfang verwendet werden. Für das persönliche App-Konto gelten ergänzend die App-Nutzungsbedingungen; bei Widersprüchen gehen diese Business-Bedingungen für die Business-Leistung vor. Eine private Tätigkeit wird nicht allein durch die Bezeichnung „Business“ zur unternehmerischen Tätigkeit. Zwingende Verbraucherrechte bleiben erhalten.
2. Leistungen, Registrierung und Vertrag
Das Portal dient der Verwaltung von Anbieterprofilen, Unternehmensrollen, Teams, Leistungskategorien und freigeschalteten Veranstaltungsfunktionen. Die Bereitstellung einzelner Funktionen hängt vom Freischaltungsstand ab. Ein Anspruch auf Anfragen, Reichweite, Umsatz oder eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
Diese Bedingungen werden Bestandteil des Business-Vertrags, wenn ihre Geltung vereinbart wird und Randalo das Business-Konto bereitstellt. Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen erst, wenn sie wirksam vereinbart worden sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der kostenlose Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für die Nutzung brauchst du einen aktuellen internetfähigen Browser und eine Internetverbindung.
Die Nutzung ist derzeit kostenlos. Diese Bedingungen vereinbaren keine Provision, kostenpflichtige Werbung, Ticketabwicklung oder kostenpflichtige Mitgliedschaft. Solche Leistungen bedürfen eines gesonderten Angebots und Vertrags.
3. Anbieterrolle und Informationspflichten
Bei fremden Angeboten stellt Randalo die Plattform bereit. Vertragspartner für eine Dienstleistung oder Veranstaltung ist der bezeichnete Anbieter; bei eigenen Angeboten wird Randalo als Anbieter benannt. Es besteht keine allgemeine Vollmacht, rechtsgeschäftliche Erklärungen für Randalo abzugeben.
Der Anbieter verantwortet die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit seiner Angaben, erforderliche Genehmigungen, Leistungserbringung sowie eigene steuerliche und gesetzliche Informationspflichten. Er muss als gewerblicher Anbieter erkennbar sein und gegebenenfalls Impressum, Datenschutzinformationen und Verbraucherinformationen bereitstellen.
Preise, Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Einschränkungen und Änderungen sind zutreffend darzustellen. Externe Buchungen und Zahlungen begründen keine Zahlungsabwicklung durch Randalo. Vereinbarte Absprachen sind gegenüber den beteiligten Kunden nachvollziehbar zu bestätigen.
4. Inhalte und Nutzung
Der Anbieter behält seine Rechte an Profilen, Beschreibungen, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten. Er räumt Randalo ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, diese für den Betrieb und die gewählte Veröffentlichung zu speichern, technisch aufzubereiten und anzuzeigen. Rechte dürfen nur soweit an technische Dienstleister weitergegeben werden, wie die Leistung es erfordert.
Eine Nutzung privater Kunden- oder Mitarbeiterdaten für eigenständige Werbung ist damit nicht gestattet. Der Anbieter muss erforderliche Rechte, Erlaubnisse und datenschutzrechtliche Grundlagen besitzen. Es gelten die Community-Regeln und Meldewege der Plattform.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Angebote, irreführende Anbieteridentitäten, gefälschte Bewertungen, Belästigung, unerlaubte Datensammlung und Umgehung von Berechtigungen.
5. Sichtbarkeit, Datenzugang und Zusatzleistungen
Welche Events in einer Suche erscheinen, hängt insbesondere vom Suchbegriff, den gewählten Kategorien und Filtern, Zeitraum, Suchgebiet sowie der Sichtbarkeit des Events ab. In der ortsbezogenen Eventsuche werden passende Treffer zunächst nach Entfernung, bei gleicher Entfernung nach Startzeit und bei weiterem Gleichstand nach einer technischen Kennung geordnet. Die Entfernung bestimmt damit vorrangig die Reihenfolge dieser Ansicht; eine allgemeine garantierte Platzierung folgt daraus nicht.
Ein Anbieter kann seine eigenen Profil- und Veranstaltungsdaten sowie die innerhalb seiner Rollen freigegebenen Team-/Verwaltungsdaten einsehen und bearbeiten. Andere Anbieter erhalten keinen allgemeinen Zugriff auf interne Kontodaten. Öffentliche Profil- und Veranstaltungsangaben sind entsprechend der Veröffentlichung sichtbar.
Nach Vertragsende entfällt der reguläre Portalzugang. Gesetzliche Auskunfts- und Herausgaberechte sowie notwendige Aufbewahrungen bleiben bestehen; die Datenschutzhinweise beschreiben die derzeitigen Grenzen der Lösch- und Exportprozesse.
Diese kostenlosen Leistungen umfassen keine käufliche Bevorzugung in der Ergebnisreihenfolge, keine entgeltlichen Zusatzleistungen und keinen über Randalo abgeschlossenen Ticketkauf. Für die hier beschriebenen Funktionen werden keine Provisionen vereinbart. Zusätzliche Vermittlungs-, Werbe- oder Zahlungsleistungen werden erst auf Grundlage eines gesondert beschriebenen Angebots und Vertrags bereitgestellt.
Zwingende Rechte gewerblicher Nutzer nach der Verordnung (EU) 2019/1150 bleiben unberührt. Die Bezeichnung als kostenloses Business-Profil beschränkt diese Rechte nicht.
6. Meldungen, Beschränkung und Beendigung
Meldungen und Beanstandungen sind unter info@randalo.events möglich. Die im Meldeleitfaden genannten Angaben erleichtern die Prüfung. Eine Maßnahme muss einen sachlichen Grund haben, etwa einen Rechtsverstoß, erheblichen Regelverstoß, Sicherheitsmissbrauch oder fehlende Berechtigung. Art, Schwere, Wiederholung und Auswirkungen werden berücksichtigt.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, begründen wir Einschränkungen oder Aussetzungen vor oder bei Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger. Betroffene können Sachverhalte erläutern und Entscheidungen beanstanden. DSA-Rechte bleiben erhalten.
Der Anbieter kann den kostenlosen Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. Für eine vollständige ordentliche Beendigung durch Randalo gilt grundsätzlich eine Frist von mindestens 30 Tagen mit Begründung auf einem dauerhaften Datenträger. Gesetzliche Ausnahmen, etwa zwingende Rechtspflichten oder schwere wiederholte Verstöße, bleiben auf ihren jeweiligen Anwendungsbereich beschränkt.
Beanstandungen kannst du unter info@randalo.events einreichen. Beschreibe die betreffende Entscheidung und die Gründe deiner Beanstandung. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Die Einreichung hindert dich nicht daran, gerichtlichen Rechtsschutz oder andere gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen.
7. Änderungen und Verfügbarkeit
Geplante Änderungen werden verständlich angekündigt. Soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, beträgt die Ankündigungsfrist mindestens 15 Tage und bei erforderlichen technischen oder geschäftlichen Anpassungen angemessen länger. Gesetzliche Ausnahmen werden nur bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen angewendet.
Eine neue Vergütung, Provision oder wesentliche Erweiterung der Hauptleistung erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Schweigen allein begründet keine Zustimmung. Gesetzliche Kündigungsrechte wegen Änderungen bleiben bestehen.
Wartung, Störungen und technische Weiterentwicklung können die Verfügbarkeit beeinflussen. Zwingende Leistungs- und Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
Randalo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt; im Übrigen ist sie im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von Randalo gilt nur, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten. Gesetzliche Rechte nach DSA, P2B, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht bleiben unberührt.